Reglement 2010
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Inhalt |
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Zweck
Teilnahmeberechtigung
Art der Veranstaltungen
Art der Fahrzeuge
Meisterschaften
Startgeld
Wertungen
Fahrzeugabnahme
Preise und Ranglisten
Fahrzeugeinteilung
Proteste, Einsprachen
Versicherung, Haftung
Schlussbestimmungen
Technisches Reglement
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Protestreglement
Sicherheitsbestimmungen während der Veranstaltungen |
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| 1 Zweck |
1
2
3 |
Gelegenheit zum sportlichen Wettkamp mit
Automobilen.
Kameradschaftlicher Austausch von Erfahrungen sportlicher
und technischer Natur.
Förderung der Sicherheit im Strassenverkehr durch
Training im richtigen Verhalten in heiklen Situation
am Steuer. |
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| 2 Teilnahmeberechtigung |
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Teilnahmeberechtigt sind alle Autofahrer
mit gültigem Führerschein für Motorwagen
bis 3,5 t Gesamtgewicht. |
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| 3 Art der Veranstaltungen |
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Fahrtrainings mit Zeitnahme auf verschiedenen Rundstrecken |
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| 4 Art der Fahrzeuge |
1
2 |
Fahrzeuge, serienmässig oder
modifiziert
Cabriolets mit Hardtop und geprüften Überrollkäfig
und Targafahrzeuge mit festem Dachteil, serienmässig
oder modifiziert (ansonsten sind offene Fahrzeuge
nicht zugelassen). |
3
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Der Überrollbügel muss bei offenen Fahrzeugen mindestens 10 cm
den Helm überragen. Der Kopf muss komplett vom Überrollbügel geschützt sein.
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| 5 Meisterschaften |
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Für die Jahresmeisterschaft zählen
sämtliche vom Club organisierte und durchgeführte
Veranstaltungen. Am Ende des Jahres wird ein Club-Meistertitel
vergeben. |
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| 6 Startgeld |
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Die Höhe des Startgeldes wird vom
Vorstand festgelegt. Das Startgeld muss im voraus zum
gegebenen Termin einbezahlt sein, und die vollständig
ausgefüllte Anmeldekarte muss beim Sekretariat
vorliegen. Bei verspäteter Bezahlung wird eine
Zusatzgebühr erhoben. Je nach Streckenbesitzer
ist die Anzahl der Fahrzeuge limitiert. Die Startplätze
werden nach dem Datum der Einzahlungen/Ameldung vergeben.
Aktivmitglieder erhalten gegenüber den Gastfahrern
den Vorrang. Bei schriftlicher Abmeldung kann Aufgrund
höherer Gewalt bis zu 60% des Nenngeldes zurückbezahlt,
ansonsten verfällt das Startgeld zu Gunsten des
Gordini Club. |
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| 7 Wertungen |
| 1 |
Punkteverteilung |
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Punkte werden erst ab Zahlung des Aktivmitgliederbeitrages
vergeben.
Rangierung nach Laufzeit und Anzahl Runden
Innerhalb der Klassen werden folgende Punkte vergeben
Für das Sprintrennen und das gezeitete Training
werden jeweils nur die halben Punktzahlen
vergeben. |
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Für das Sprintrennen und
das gezeitete Training werden jeweils nur die halben
Punktzahlen vergeben. |
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1. Rang |
75 Punkte |
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2. Rang |
60 Punkte |
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3. Rang |
50 Punkte |
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4. Rang |
45 Punkte |
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5. Rang |
40 Punkte |
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6. Rang |
35 Punkte |
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Für das Hauptrennen die vollen
Punktzahlen. |
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1. Rang |
150 Punkte |
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2. Rang |
120 Punkte |
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3. Rang |
100 Punkte |
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4. Rang |
90 Punkte |
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5. Rang |
80 Punkte |
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6. Rang |
70 Punkte |
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Punkteberechtigt sind nur Fahrer die min. 75% der Runden
des 1. der gleichen Klasse gefahren haben
(Sprint und Hauptrennen).
Das Training wird nach der Bestzeit gewertet.
Jeder Fahrer, der die Fahrzeugabnahme ohne Beanstandung
passiert hat, erhält 50 Anreisepunkte.
Bei weniger als 3 Fahrzeugen pro Kategorie, werden diese
in die nächst höhere Klasse eingeteilt.
In den höchsten Klassen 8 und S werden bei
weniger als 3 Fahrzeugen nur die halben
Punktzahlen vergeben.
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| 2 |
Jahresmeisterschaft |
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Um
klassiert zu werden, müssen mindestens 50% der
Resultate der durchgeführten
Veranstaltungen, aufgerundet auf die nächste
ganze Zahl, erbracht werden.
Es
zählt das Total der Klasse, in der man inkl.
Anreispunkte die höchste Punktzahl aufweist.
Ab 5 Veranstaltungen pro Saison abzüglich
der Punkte aus der schlechtesten Veranstaltung
(Gesamt Punktzahl der Wertung als Streichresultat).
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| 8 Fahrzeugabnahme |
| 1 |
Jeder Fahrer hat sein
Fahrzeug persönlich mit Führer- und Fahrzeugausweis
und allfälligen Beiblättern zur Sicherheitskontrolle
und Klasseneinteilung vorzuweisen. |
| 2 |
Fahrzeuge
die nicht dem Regelment entsprechen, sind nicht startberechtigt.
Der Fahrer kann sich nicht auf die Unkenntnis des Regelments
berufen. Das Startgeld verfällt zu Gunsten des
Gordini Club. |
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| 9 Preise und Ranglisten |
| 1 |
An Veranstaltungen |
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Pro
Klasse gibt es Pokale für die drei Erstplazierten
Alle
Mitglieder und Gäste (Tagesmitglieder) erhalten
eine Rangliste. (Welche auch im Internet
publiziert wird) |
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| 2 |
Jahresmeisterschaft |
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Anlässlich
der Siegerehrung an der Generalversammlung erhält
jeder klassierte Fahrer einen Erinnerungspreis
(Urkunde). Alle Mitglieder erhalten eine Meisterschaftsrangliste.
Wander- und Spezialpokale werden anlässlich der
GV gemäss separaten Bestimmungen und
Kriterien ermittelt und abgegeben.
Es werden zwei Meistertitel vergeben: Den Gordini-Club
Meister der Klassen 1-8 und den Gordini-Club
Meister der Spezialfahrzeuge. |
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| 10 Fahrzeugeinteilung |
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Die Einteilung der Fahrzeuge wird durch
einen berechneten Leistungsfaktor vorgenommen. Von diesem
Faktor werden je nach Modifikation/Ausstattung noch
Abzüge gemacht, was zu einem Netto-Leistungsfaktor
führt, welcher zur Einteilung in die einzelnen
Klassen dient. |
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| 1 |
Berechnung Leistungsfaktor (brutto) |
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Bei Turbofahrzeugen wird der Hubraum mit
dem Faktor 1.4 multipliziert. |
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| 2 |
Abzüge für Leistungsfaktor (netto) |
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Für die folgenden Modifikationen/Ausstattung
(Änderung gegenüber Serie) werden folgende
Werte als Abzüge zur Berechnung des Leistungsfaktors(LFN)
verwendet : |
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Sportfahrwerk 1.00
Bremsanlage 0.80
Getriebe 0.60 |
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| 3 |
Klassen |
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Klasse |
Leistungsfaktoren |
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S |
0.00 - 1.60 |
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8 |
1.60 - 8.00 |
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7 |
8.01 - 12.00 |
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6 |
12.01 - 17.00 |
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5 |
17.01 - 22.00 |
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4 |
22.01 - 27.00 |
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3 |
27.01 - 35.00 |
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2 |
35.01 - 47.00 |
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1 |
47.01 - |
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Unter Spezialfahrzeuge fallen alle Fahrzeuge,
welche nicht auf einem normalen Serienfahrzeug (Chassis,
Motor etc.) aufbauen. Darunter fallen zum Beispiel Rohrrahmenfahrzeuge,
Gruppe C Fahrzeuge etc. |
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| 4 |
Beispiel |
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Fahrzeug mit einem Gewicht von 1490kg,
einer Leistung von 265 DIN-PS und einem Hubbraum 1998 ccm. |
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Das Fahrzeug hat folgende Modifikationen,
geändertes Fahrwerk und Bremsanlage.
LFN(netto) = 28.14 – 1.00
– 0.80 = 26.34 |
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Das Fahrzeug wird in die Klasse 4 eingeteilt. |
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| 11 |
Einsprachen,
Proteste |
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Einsprachen
gegen die Klasseneinteilung müssen spätestens
30 Min. nach dem Schluss der Wagenabnahme einer Veranstaltung
beim OK-Chef eingereicht werden.
Proteste gegen Fahrer und Fahrzeuge
müssen unmittelbar nach dem Rennlauf beim OK-Chef
gemäss Art. 16 eingereicht werden. Weiterer Verlauf
gemäss separatem Protestreglement.
Einsprachen gegen die Klassierung
müssen nach Erhalt der Rangliste schriftlich
an den Vorstand eingereicht werden. |
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| 12 |
Versicherung,
Haftung |
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1) Obligatorische
Fahrer-Unfall-Versicherung:
Jeder Fahrer, der sich aktiv an
einer Veranstaltung des Gordini Club Schweiz beteiligt,
muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass
er ausreichend gegen Unfall versichert ist. Als Minimalversicherung
gelten die Leistungen der SUVA, die das Taggeld bei
Auto-Veranstaltungen um bis zu 50% kürzt, die
Heilungskosten aber zu 100% deckt. Wer also auf dieser
Basis ausreichend versichert ist, der braucht keine
Zusatzversicherung abzuschliessen, muss dies aber
mit seiner Unterschrift bestätigen. Wem aber
die 50% seines versicherten Taggeldes nicht genügen,
hat die Möglichkeit, via Gordini Club eine Zusatz-Taggeldversicherung
bei der „Zürich-Unfall“ eine Vollversicherung
abschliessen, welche für die Dauer sämtlicher
Veranstaltungen in einer Saison Gültigkeit hat.
Nähere Auskünfte erhält man durch das
Sekretariat oder den Präsidenten.
2) Haftung
Der Gordini Club Schweiz als Veranstalter
lehnt gegenüber Fahrern und Helfern jede Haftung
für Personen, Sach- und Vermögenswerte ab,
die vor, während oder nach der Veranstaltung
eintreten. Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht
auf eigene Gefahr und verzichten durch die Abgabe
der Anmeldung auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes
gegen den Veranstalter, dessen Funktionäre sowie
irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation
der Veranstaltung in Verbindung stehen, hinsichtlich
jeglichen Schadens, der in Zusammenhang mit der Veranstaltung
entsteht, und verzichten auf die Anrufung der ordentlichen
Gerichte. Der Fahrer haftet während der Veranstaltung
für sämtliche durch ihn verursachte Schäden
auf der Rennstrecke und dazugehörigen Anlagen. |
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| 13 |
Schlussbestimmungen |
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Die Durchführung,
Absage oder Neuaufnahme von Veranstaltungen sowie die
Auslegung einzelner Punkte des Reglements bleiben dem
Vorstand vorbehalten. Bei Unklarheiten über Reglementsauslegung
ist der Vorstand anzufragen. Durch die Unterschrift
auf der Eigenverantwortlichkeitserklärung und das
Einzahlen des Startgeldes anerkennt der Fahrer das Reglement
und die Sicherheitsbestimmungen. Er verpflichtet sich
zudem den Weisungen des Veranstaltungsleiters und seiner
Beauftragten im Sinne eines reibungslosen Ablaufs der
Veranstaltung Folge zu leisten. Durch das vorliegende
Reglement werden alle früheren Ausgaben inkl. Nachträge
ausser Kraft gesetzt. |
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| 14 |
Technisches
Reglement |
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Für
alle Fahrzeuge gelten die selben Bestimmungen, es
gibt keine Aufteilung mehr in Serienfahrzeuge und
modifizierte Fahrzeuge.
1) Räder und Reifen
Die Lauffläche der Reifen dürfen nicht über
die Karosserie hinausragen.
Strassenreifen habe bei der Fahrzeugabnahme eine Profiltiefe
von min. 2mm aufzuweisen
Die Reifen sind freigestellt.
2) Sicherheitsbestimmungen
Zugelassen sind alle Änderungen, welche die Sicherheit
von Fahrer und Fahrzeug verbessern, keinesfalls aber
vermindern. Bei konstruktiven Änderungen ist
der Fahrer verpflichtet, sich mit dem technischen
Dienst des Gordini Club in Verbindung zu setzen.
Die Motoren sind freigestellt. Bei Verwendung eines
Fremdmotors ist der technische Dienst des Gordini-Club
mindestens 1 Monat vor einer Veranstaltung zu kontaktieren.
Beispiel: Ferrari-Motor in einem Alfa Romeo. Bei allen Berechnungen gelten
DIN-PS als Grundlage.
Batterien, die mit der Karosserie wirksam verschraubt
und gegen Kurzschluss und Auslaufen geschützt
sind, dürfen im Fahrgastraum montiert werden.
Die Grundkarosserie darf nicht geschwächt werden.
Frontscheiben in Verbundglas
Hauptstromschalter mit Bedienung von innen und aussen
auf der Fahrerseite montiert, sofern die Motorenleistung
um mehr als 20% des Serienmotors gesteigert wurde.
Bremslichter funktionstüchtig und gut sichtbar
montiert.
Feuerlöscher fest im Fahrgastraum montiert, sofern
die Motorenleistung um mehr als 20% des Serienmotors
gesteigert wurde.
Der Tank muss vom Fahrgastraum mit feuerfestem Material
stabil getrennt sein.
Bei Fahrzeugen mit um mehr als 20% des Serienmotors
gesteigerten Motorleistung ein stabiler Überrollbügel
mit Querstreben.
Bei Fahrzeugen mit geschwächten Türen, Hauben
etc. stabiler Überrollkäfig mit Querstreben.
3) Abzüge zur Bestimmung
des Leistungsfaktors
Als Sportfahrwerk gilt jede Abänderung des Serienfahrwerkes.
· Eine Änderung der
Bremsanlage gegenüber der Serienbremsanlage führt
zu einem Abzug bei der Berechnung des Leistungsfaktors.
Die Bremsscheiben/Bremsklötze dürfen durch
Markenfremde Produkte ersetzt werden, sofern sie den
Originalmassen entsprechen.
Modifikation am Getriebe, oder der Einbau einer Sperre
führen zu einem Abzug.
Das angegebene Gewicht im Wagenpass muss zu jedem
Zeitpunkt der Veranstaltung erreicht werden. Die Gewichtsangabe
ist das Fahrzeug mit leerem Tank und ohne Fahrer,
jedoch mit Schmier- und Kühlmitteln.
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| 15 |
Allgemeine
Sicherheitsbestimmungen |
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Helm und mindestens Dreipunktgurten sind für
alle Fahrer obligatorisch.
Wagen mit Überrollbügel oder –käfig
müssen mit Vierpunktgurten ausgestattet werden.
Bekleidung
Es muss ein feuerfester (min. 1-lagig) Rennoverall
getragen werden.
Lärm
Grundsätzlich gelten die Grenzwerte oder die
Bestimmungen des entsprechenden Streckenbesitzers.
Treibstoff
Erlaubt sind nur herkömmliche, handelsübliche
Treibstoffe mit max. 102 Oktan.
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| 16 |
Protestreglement |
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Nach
dem Rennen kann jeder Fahrer bei der Rennleitung einen mündlichen
Protest anbringen. Nach der Hinterlegung des Depots von CHF 400.00 wird
das in Frage gestellte Fahrzeug für die ganze Veranstaltung
sichergestellt. Fahrzeuge gegen die ein Protest erhoben wird, kommen
bis zum Schluss der Veranstaltung in einen geschlossenen Park. Nach der
Veranstaltung befasst sich die Rennleitung mit dem Protest und versucht
das Problem an Ort und Stelle mündlich zu lösen. Ist dies nicht
möglich, muss der Protest schriftlich abgefasst werden. Als
Grundlage für das weitere Vorgehen gilt das technische Reglement
Art. 14.
Die Parteien werden durch den
Vorstand über das Ergebnis schriftlich orientiert.
Alle durch dieses Verfahren entstandenen Kosten
werden von der Verlierer-Partei vollumfänglich getragen (nebst
dem Depot alle Kosten für Transport, Personalkosten, Prüfstand,
anteilsmässiges Startgeld etc.). |
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| 17 |
Sicherheitsbestimmungen
während der Veranstaltungen |
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1)
Verhalten Startphase
Alle Fahrzeuge müssen die
Startposition vor/bei der Einfahrt in die Zielgerade
einnehmen. In der Einführungsrunde soll der Abstand
max. 2 Wagenlängen (ca. 8m) zum voraus fahrenden
Fahrzeug (auch Pace-Car) betragen. Nach dem Ausscheren
des Pace-Car muss die Geschwindigkeit/Startposition
beibehalten werden (Pace-Car bestimmt die Geschwindigkeit).
Die Startfreigabe erfolgt durch senken der Schweizer-Flagge
(Fahne).
Bei nicht Einhalten dieser Bestimmung
resp. bei gefährlichen Situationen entscheidet
der Rennleiter über den Startabbruch (gelb Flagge).
Neustart nach einer oder mehrer Einführungsrunden,
hinter dem Pace-Car oder Rennabbruch (rote Flagge)
und aufstellen der Fahrzeuge bei Start/Ziel.
2) Verhalten Pace-Car (Rennen)
Fährt das Pace-Car mit eingeschalteten
Drehlichtern vor das führende Fahrzeug des Feldes
(1. Platziertes), so müssen sich alle Fahrzeuge
mit max. 2 Wagenlängen (ca. 8m) Abstand hinter
dem Pace-Car (bzw. dem voraus fahrendem Fahrzeug)
einreihen. Schaltet das Pace-Car bei Start/Ziel-Durchfahrt
die Drehlichter aus, so wird das Rennen bei der nächsten
Start/Ziel-Durchfahrt wieder freigegeben.
17.1 Verhalten
Pace-Car (Training)
Fährt das Pace-Car mit eingeschalteten Drehlichtern
vor ein Fahrzeug, so müssen sich alle Fahrzeuge
mit max. 2 Wagenlängen (ca. 8m) Abstand hinter
dem Pace-Car (hinter dem voraus fahrendem Fahrzeug)
einreihen. Schaltet das Pace-Car bei Start/Ziel-Durchfahrt
die Drehlichter aus, so wird das Training bei der
nächsten Start/Ziel-Durchfahrt wieder freigegeben.
17.2 Flaggenreglement |
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Zielflagge
(schwarz/weiss kariert)
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Verschmutzte
Fahrbahn, Oel, Regen, Teile auf der Rennstrecke
(rot/gelb gestreift)
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Gefahr, langsam fahren,
nicht überholen,
Pace-Car (nur bei Zieldurchfahrt)
ruhig gehalten: Gefahr / geschwenkt: höchste
Gefahr
(gelb)
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Verwarnung,
unkorrektes Fahren
(halbierte schwarz/weiss und Start-Nr.)
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Technische
Probleme am Fahrzeug, Boxenhalt bei der nächsten
Durchfahrt
(schwarz mit orangen Punkt und Start-Nr.)
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Konkurrent
will überholen
(blau)
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Rennen
abgebrochen oder unterbrochen.
Runde fertig fahren und bei Start/Ziel neu aufstellen.
(rot)
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Freie Fahrt,
vorher angezeigte Gefahr vorbei
(grün)
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Fahrer
sofort an die Box
(schwarz mit Startnummer)
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Fahrzeug
(Rettungs- und Bergungsfahrzeuge) mit deutlich reduziertem
Tempo unterwegs
(weiss)
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| Ergänzende
Änderungen dieses Reglements können bei
zwingenden Gründen, ohne Abstimmung, vom Vorstand
ausgeführt werden.
Durch das vorliegende Reglement
werden alle früheren Ausgaben inkl. Nachträge
ausser Kraft gesetzt.
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Benken, 3. Januar 2010, der Vorstand
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