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28.02.2010
Ausschreibung Most 2010
Die Ausschreibung für unseren ersten Anlass in Most ist aufgeschaltet. Meldet Euch zahlreich an, denn es ist eine super Strecke!...

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  Reglement       Wagenkategorie       Zeitmessung       Statuten



Reglement 2002

Inhalt
1

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3

4

5

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7

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9

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12

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16

17
Zweck

Teilnahmeberechtigung

Art der Veranstaltungen

Art der Fahrzeuge

Meisterschaften

Startgeld

Wertungen

Fahrzeugabnahme

Preise und Ranglisten

Fahrzeugeinteilung

Proteste, Einsprachen

Versicherung, Haftung

Schlussbestimmungen

Technisches Reglement

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Protestreglement

Sicherheitsbestimmungen während der Veranstaltungen
 
1 Zweck
1

2

3
Gelegenheit zum sportlichen Wettkamp mit Automobilen.

Kameradschaftlicher Austausch von Erfahrungen sportlicher und technischer Natur.

Förderung der Sicherheit im Strassenverkehr durch Training im richtigen Verhalten in heiklen Situation am Steuer.
   
2 Teilnahmeberechtigung
  Teilnahmeberechtigt sind alle Autofahrer mit gültigem Führerschein für Motorwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht.
   
3 Art der Veranstaltungen
 
Fahrtrainings mit Zeitnahme auf verschiedenen Rundstrecken
   
4 Art der Fahrzeuge
1

2

Fahrzeuge, serienmässig oder modifiziert

Cabriolets mit Hardtop und geprüften Überrollkäfig und Targafahrzeuge mit festem Dachteil, serienmässig oder modifiziert (ansonsten sind offene Fahrzeuge nicht zugelassen).

3

Der Überrollbügel muss bei offenen Fahrzeugen mindestens 10 cm den Helm überragen. Der Kopf muss komplett vom Überrollbügel geschützt sein.

   
5 Meisterschaften
  Für die Jahresmeisterschaft zählen sämtliche vom Club organisierte und durchgeführte Veranstaltungen. Am Ende des Jahres wird ein Club-Meistertitel vergeben.
   
6 Startgeld
  Die Höhe des Startgeldes wird vom Vorstand festgelegt. Das Startgeld muss im voraus zum gegebenen Termin einbezahlt sein, und die vollständig ausgefüllte Anmeldekarte muss beim Sekretariat vorliegen. Bei verspäteter Bezahlung wird eine Zusatzgebühr erhoben. Je nach Streckenbesitzer ist die Anzahl der Fahrzeuge limitiert. Die Startplätze werden nach dem Datum der Einzahlungen/Ameldung vergeben. Aktivmitglieder erhalten gegenüber den Gastfahrern den Vorrang. Bei schriftlicher Abmeldung kann Aufgrund höherer Gewalt bis zu 60% des Nenngeldes zurückbezahlt, ansonsten verfällt das Startgeld zu Gunsten des Gordini Club.
   
7 Wertungen
1 Punkteverteilung
  Punkte werden erst ab Zahlung des Aktivmitgliederbeitrages vergeben.
Rangierung nach Laufzeit und Anzahl Runden
Innerhalb der Klassen werden folgende Punkte vergeben
Für das Sprintrennen und das gezeitete Training werden jeweils nur die halben Punktzahlen
  vergeben.
   
  Für das Sprintrennen und das gezeitete Training werden jeweils nur die halben Punktzahlen vergeben.
  1. Rang 75 Punkte
  2. Rang 60 Punkte
  3. Rang 50 Punkte
  4. Rang 45 Punkte
  5. Rang 40 Punkte
  6. Rang 35 Punkte
   
  Für das Hauptrennen die vollen Punktzahlen.
  1. Rang 150 Punkte
  2. Rang 120 Punkte
  3. Rang 100 Punkte
  4. Rang 90 Punkte
  5. Rang 80 Punkte
  6. Rang 70 Punkte
  Punkteberechtigt sind nur Fahrer die min. 75% der Runden des 1. der gleichen Klasse gefahren
  haben (Sprint und Hauptrennen).
Das Training wird nach der Bestzeit gewertet.
Jeder Fahrer, der die Fahrzeugabnahme ohne Beanstandung passiert hat, erhält 50
  Anreisepunkte.
Bei weniger als 3 Fahrzeugen pro Kategorie, werden diese in die nächst höhere Klasse eingeteilt.
  In den höchsten Klassen 8 und S werden bei weniger als 3 Fahrzeugen nur die halben
  Punktzahlen vergeben.
2 Jahresmeisterschaft
 

 Um klassiert zu werden, müssen mindestens 50% der Resultate der durchgeführten
  Veranstaltungen, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, erbracht werden.

 Es zählt das Total der Klasse, in der man inkl. Anreispunkte die höchste Punktzahl aufweist.
  Ab 5 Veranstaltungen pro Saison abzüglich der Punkte aus der schlechtesten Veranstaltung
  (Gesamt Punktzahl der Wertung als Streichresultat).

   
8 Fahrzeugabnahme
1 Jeder Fahrer hat sein Fahrzeug persönlich mit Führer- und Fahrzeugausweis und allfälligen Beiblättern zur Sicherheitskontrolle und Klasseneinteilung vorzuweisen.
2
Fahrzeuge die nicht dem Regelment entsprechen, sind nicht startberechtigt. Der Fahrer kann sich nicht auf die Unkenntnis des Regelments berufen. Das Startgeld verfällt zu Gunsten des Gordini Club.
   
9 Preise und Ranglisten
1 An Veranstaltungen
   Pro Klasse gibt es Pokale für die drei Erstplazierten
 Alle Mitglieder und Gäste (Tagesmitglieder) erhalten eine Rangliste. (Welche auch im Internet
  publiziert wird)
   
2 Jahresmeisterschaft
   Anlässlich der Siegerehrung an der Generalversammlung erhält jeder klassierte Fahrer einen
  Erinnerungspreis (Urkunde). Alle Mitglieder erhalten eine Meisterschaftsrangliste.
Wander- und Spezialpokale werden anlässlich der GV gemäss separaten Bestimmungen und
  Kriterien ermittelt und abgegeben.
Es werden zwei Meistertitel vergeben: Den Gordini-Club Meister der Klassen 1-8 und den
  Gordini-Club Meister der Spezialfahrzeuge.
   
10 Fahrzeugeinteilung
  Die Einteilung der Fahrzeuge wird durch einen berechneten Leistungsfaktor vorgenommen. Von diesem Faktor werden je nach Modifikation/Ausstattung noch Abzüge gemacht, was zu einem Netto-Leistungsfaktor führt, welcher zur Einteilung in die einzelnen Klassen dient.
   
1 Berechnung Leistungsfaktor (brutto)
 
   
  Bei Turbofahrzeugen wird der Hubraum mit dem Faktor 1.4 multipliziert.
   
2 Abzüge für Leistungsfaktor (netto)
  Für die folgenden Modifikationen/Ausstattung (Änderung gegenüber Serie) werden folgende Werte als Abzüge zur Berechnung des Leistungsfaktors(LFN) verwendet :
    Sportfahrwerk 1.00
Bremsanlage 0.80
Getriebe 0.60
   
3 Klassen
     
  Klasse Leistungsfaktoren
     
  S 0.00 - 1.60
  8 1.60 - 8.00
  7
8.01 - 12.00
  6 12.01 - 17.00
  5 17.01 - 22.00
  4 22.01 - 27.00
  3 27.01 - 35.00
  2 35.01 - 47.00
  1 47.01 -
     
  Unter Spezialfahrzeuge fallen alle Fahrzeuge, welche nicht auf einem normalen Serienfahrzeug (Chassis, Motor etc.) aufbauen. Darunter fallen zum Beispiel Rohrrahmenfahrzeuge, Gruppe C Fahrzeuge etc.
   
4 Beispiel
   
  Fahrzeug mit einem Gewicht von 1490kg, einer Leistung von 265 DIN-PS und einem Hubbraum 1998 ccm.
 
 

Das Fahrzeug hat folgende Modifikationen, geändertes Fahrwerk und Bremsanlage.

    LFN(netto) = 28.14 – 1.00 – 0.80 = 26.34

  Das Fahrzeug wird in die Klasse 4 eingeteilt.
   
11 Einsprachen, Proteste
 

Einsprachen gegen die Klasseneinteilung müssen spätestens 30 Min. nach dem Schluss der Wagenabnahme einer Veranstaltung beim OK-Chef eingereicht werden.

Proteste gegen Fahrer und Fahrzeuge müssen unmittelbar nach dem Rennlauf beim OK-Chef gemäss Art. 16 eingereicht werden. Weiterer Verlauf gemäss separatem Protestreglement.

Einsprachen gegen die Klassierung müssen nach Erhalt der Rangliste schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.

   
12 Versicherung, Haftung
 

1) Obligatorische Fahrer-Unfall-Versicherung:

Jeder Fahrer, der sich aktiv an einer Veranstaltung des Gordini Club Schweiz beteiligt, muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er ausreichend gegen Unfall versichert ist. Als Minimalversicherung gelten die Leistungen der SUVA, die das Taggeld bei Auto-Veranstaltungen um bis zu 50% kürzt, die Heilungskosten aber zu 100% deckt. Wer also auf dieser Basis ausreichend versichert ist, der braucht keine Zusatzversicherung abzuschliessen, muss dies aber mit seiner Unterschrift bestätigen. Wem aber die 50% seines versicherten Taggeldes nicht genügen, hat die Möglichkeit, via Gordini Club eine Zusatz-Taggeldversicherung bei der „Zürich-Unfall“ eine Vollversicherung abschliessen, welche für die Dauer sämtlicher Veranstaltungen in einer Saison Gültigkeit hat. Nähere Auskünfte erhält man durch das Sekretariat oder den Präsidenten.

2) Haftung

Der Gordini Club Schweiz als Veranstalter lehnt gegenüber Fahrern und Helfern jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögenswerte ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und verzichten durch die Abgabe der Anmeldung auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Funktionäre sowie irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, hinsichtlich jeglichen Schadens, der in Zusammenhang mit der Veranstaltung entsteht, und verzichten auf die Anrufung der ordentlichen Gerichte. Der Fahrer haftet während der Veranstaltung für sämtliche durch ihn verursachte Schäden auf der Rennstrecke und dazugehörigen Anlagen.

   
13 Schlussbestimmungen
  Die Durchführung, Absage oder Neuaufnahme von Veranstaltungen sowie die Auslegung einzelner Punkte des Reglements bleiben dem Vorstand vorbehalten. Bei Unklarheiten über Reglementsauslegung ist der Vorstand anzufragen. Durch die Unterschrift auf der Eigenverantwortlichkeitserklärung und das Einzahlen des Startgeldes anerkennt der Fahrer das Reglement und die Sicherheitsbestimmungen. Er verpflichtet sich zudem den Weisungen des Veranstaltungsleiters und seiner Beauftragten im Sinne eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung Folge zu leisten. Durch das vorliegende Reglement werden alle früheren Ausgaben inkl. Nachträge ausser Kraft gesetzt.
   
14 Technisches Reglement
 

Für alle Fahrzeuge gelten die selben Bestimmungen, es gibt keine Aufteilung mehr in Serienfahrzeuge und modifizierte Fahrzeuge.

1) Räder und Reifen

Die Lauffläche der Reifen dürfen nicht über die Karosserie hinausragen.

Strassenreifen habe bei der Fahrzeugabnahme eine Profiltiefe von min. 2mm aufzuweisen

Die Reifen sind freigestellt.

2) Sicherheitsbestimmungen

Zugelassen sind alle Änderungen, welche die Sicherheit von Fahrer und Fahrzeug verbessern, keinesfalls aber vermindern. Bei konstruktiven Änderungen ist der Fahrer verpflichtet, sich mit dem technischen Dienst des Gordini Club in Verbindung zu setzen.

Die Motoren sind freigestellt. Bei Verwendung eines Fremdmotors ist der technische Dienst des Gordini-Club mindestens 1 Monat vor einer Veranstaltung zu kontaktieren. Beispiel: Ferrari-Motor in einem Alfa Romeo. Bei allen Berechnungen gelten DIN-PS als Grundlage.

Batterien, die mit der Karosserie wirksam verschraubt und gegen Kurzschluss und Auslaufen geschützt sind, dürfen im Fahrgastraum montiert werden.

Die Grundkarosserie darf nicht geschwächt werden.

Frontscheiben in Verbundglas

Hauptstromschalter mit Bedienung von innen und aussen auf der Fahrerseite montiert, sofern die Motorenleistung um mehr als 20% des Serienmotors gesteigert wurde.

Bremslichter funktionstüchtig und gut sichtbar montiert.

Feuerlöscher fest im Fahrgastraum montiert, sofern die Motorenleistung um mehr als 20% des Serienmotors gesteigert wurde.

Der Tank muss vom Fahrgastraum mit feuerfestem Material stabil getrennt sein.

Bei Fahrzeugen mit um mehr als 20% des Serienmotors gesteigerten Motorleistung ein stabiler Überrollbügel mit Querstreben.

Bei Fahrzeugen mit geschwächten Türen, Hauben etc. stabiler Überrollkäfig mit Querstreben.

3) Abzüge zur Bestimmung des Leistungsfaktors

Als Sportfahrwerk gilt jede Abänderung des Serienfahrwerkes.

· Eine Änderung der Bremsanlage gegenüber der Serienbremsanlage führt zu einem Abzug bei der Berechnung des Leistungsfaktors. Die Bremsscheiben/Bremsklötze dürfen durch Markenfremde Produkte ersetzt werden, sofern sie den Originalmassen entsprechen.

Modifikation am Getriebe, oder der Einbau einer Sperre führen zu einem Abzug.

Das angegebene Gewicht im Wagenpass muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung erreicht werden. Die Gewichtsangabe ist das Fahrzeug mit leerem Tank und ohne Fahrer, jedoch mit Schmier- und Kühlmitteln.

15 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
 

Helm und mindestens Dreipunktgurten sind für alle Fahrer obligatorisch.

Wagen mit Überrollbügel oder –käfig müssen mit Vierpunktgurten ausgestattet werden.

Bekleidung
Es muss ein feuerfester (min. 1-lagig) Rennoverall getragen werden.

Lärm
Grundsätzlich gelten die Grenzwerte oder die Bestimmungen des entsprechenden Streckenbesitzers.

Treibstoff
Erlaubt sind nur herkömmliche, handelsübliche Treibstoffe mit max. 102 Oktan.

   
16 Protestreglement
 

Nach dem Rennen kann jeder Fahrer bei der Rennleitung einen mündlichen Protest anbringen. Nach der Hinterlegung des Depots von CHF 400.00 wird das in Frage gestellte Fahrzeug für die ganze Veranstaltung sichergestellt. Fahrzeuge gegen die ein Protest erhoben wird, kommen bis zum Schluss der Veranstaltung in einen geschlossenen Park. Nach der Veranstaltung befasst sich die Rennleitung mit dem Protest und versucht das Problem an Ort und Stelle mündlich zu lösen. Ist dies nicht möglich, muss der Protest schriftlich abgefasst werden. Als Grundlage für das weitere Vorgehen gilt das technische Reglement Art. 14.

Die Parteien werden durch den Vorstand über das Ergebnis schriftlich orientiert.

Alle durch dieses Verfahren entstandenen Kosten werden von der Verlierer-Partei vollumfänglich getragen (nebst dem Depot alle Kosten für Transport, Personalkosten, Prüfstand, anteilsmässiges Startgeld etc.).

   
17 Sicherheitsbestimmungen während der Veranstaltungen
 

1) Verhalten Startphase

Alle Fahrzeuge müssen die Startposition vor/bei der Einfahrt in die Zielgerade einnehmen. In der Einführungsrunde soll der Abstand max. 2 Wagenlängen (ca. 8m) zum voraus fahrenden Fahrzeug (auch Pace-Car) betragen. Nach dem Ausscheren des Pace-Car muss die Geschwindigkeit/Startposition beibehalten werden (Pace-Car bestimmt die Geschwindigkeit). Die Startfreigabe erfolgt durch senken der Schweizer-Flagge (Fahne).

Bei nicht Einhalten dieser Bestimmung resp. bei gefährlichen Situationen entscheidet der Rennleiter über den Startabbruch (gelb Flagge). Neustart nach einer oder mehrer Einführungsrunden, hinter dem Pace-Car oder Rennabbruch (rote Flagge) und aufstellen der Fahrzeuge bei Start/Ziel.

2) Verhalten Pace-Car (Rennen)

Fährt das Pace-Car mit eingeschalteten Drehlichtern vor das führende Fahrzeug des Feldes (1. Platziertes), so müssen sich alle Fahrzeuge mit max. 2 Wagenlängen (ca. 8m) Abstand hinter dem Pace-Car (bzw. dem voraus fahrendem Fahrzeug) einreihen. Schaltet das Pace-Car bei Start/Ziel-Durchfahrt die Drehlichter aus, so wird das Rennen bei der nächsten Start/Ziel-Durchfahrt wieder freigegeben.

17.1 Verhalten Pace-Car (Training)
Fährt das Pace-Car mit eingeschalteten Drehlichtern vor ein Fahrzeug, so müssen sich alle Fahrzeuge mit max. 2 Wagenlängen (ca. 8m) Abstand hinter dem Pace-Car (hinter dem voraus fahrendem Fahrzeug) einreihen. Schaltet das Pace-Car bei Start/Ziel-Durchfahrt die Drehlichter aus, so wird das Training bei der nächsten Start/Ziel-Durchfahrt wieder freigegeben.

17.2 Flaggenreglement

Zielflagge
(schwarz/weiss kariert)

Verschmutzte Fahrbahn, Oel, Regen, Teile auf der Rennstrecke
(rot/gelb gestreift)

Gefahr, langsam fahren, nicht überholen,
Pace-Car (nur bei Zieldurchfahrt)
ruhig gehalten: Gefahr / geschwenkt: höchste Gefahr
(gelb)

Verwarnung, unkorrektes Fahren
(halbierte schwarz/weiss und Start-Nr.)

Technische Probleme am Fahrzeug, Boxenhalt bei der nächsten Durchfahrt
(schwarz mit orangen Punkt und Start-Nr.)

Konkurrent will überholen
(blau)

Rennen abgebrochen oder unterbrochen.
Runde fertig fahren und bei Start/Ziel neu aufstellen.
(rot)

Freie Fahrt, vorher angezeigte Gefahr vorbei
(grün)

Fahrer sofort an die Box
(schwarz mit Startnummer)

Fahrzeug (Rettungs- und Bergungsfahrzeuge) mit deutlich reduziertem Tempo unterwegs
(weiss)

   

Ergänzende Änderungen dieses Reglements können bei zwingenden Gründen, ohne Abstimmung, vom Vorstand ausgeführt werden.

Durch das vorliegende Reglement werden alle früheren Ausgaben inkl. Nachträge ausser Kraft gesetzt.

Benken, 23. Februar 2002 Der Vorstand